Heilpraktikerprüfung

Unabhängig davon, ob man eine Heilpraktikerschule in Vollzeit besucht, ein Heilpraktiker-Fernstudium absolviert oder sich in Eigenregie an einer solchen Ausbildung versucht hat, steht stets die Heilpraktikerprüfung an. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass man sich Heilpraktiker/in nennen darf und ohne Approbation als Arzt die Heilkunde ausüben kann. Die erfolgreich gemeisterte Heilpraktikerprüfung schafft folglich die Basis für die staatliche Zulassung.

Die Erlaubniserteilung ist somit eine große Sache für all diejenigen, die den Weg des Heilpraktikers einschlagen möchten und zu diesem Zweck mitunter bereits mit einem entsprechenden Fernlehrgang begonnen haben. Die gesamte Heilpraktikerausbildung hat zunächst nur das Ziel, eine adäquate Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung zu gewährleisten.

Dass Heilpraktikeranwärter/innen angesichts der bevorstehenden und entscheidenden Prüfung viele Fragen umtreiben, ist logisch. Nachfolgend finden Interessierte einige Antworten, wobei sie sich nicht scheuen sollten, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu informieren, denn dort erhalten sie alle relevanten Informationen aus erster Hand.

Wo findet die Heilpraktikerprüfung statt?

Die Heilpraktikerprüfung kommt stets als amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt daher. Folglich sind angehende Heilpraktiker beim Gesundheitsamt an der richtigen Adresse. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Gesundheitsämter die Erlaubniserteilung vornehmen. Folglich kann es durchaus sein, dass das zuständige Gesundheitsamt in der nächstgrößeren Stadt sitzt.

Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?

Der Ablauf der amtsärztlichen Überprüfung ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Zunächst steht eine schriftliche Prüfung an, die zwei Stunden dauert und aus 60 Multiple Choice Fragen besteht. Wer mindestens drei Viertel der Fragen, also 45 Fragen, korrekt beantworten konnte, hat den schriftlichen Teil bestanden und darf sich erst einmal freuen. Anschließend steht dann die mündliche Prüfung an, die als Einzel- oder auch Gruppengespräch stattfinden kann.

30 bis 60 Minuten lang muss man als Heilpraktikeranwärter der Prüfungskommission Rede und Antwort stehen und beweisen, dass man durch die Ausübung einer heilkundlichen Tätigkeit keine Gefahr für seine Patienten darstellen würde.

Welche Prüfungsvoraussetzungen gelten für angehende Heilpraktiker/innen?

Dass man sich gut auf die Heilpraktikerprüfung vorbereiten sollte, steht angesichts des hohen Anspruchs außer Frage. Obgleich in den Anmeldebögen üblicherweise auch nach der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung gefragt wird, existiert keine verpflichtende Regelausbildung. Nichtsdestotrotz gelten für Heilpraktikeranwärter einige Voraussetzungen für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung. So müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein ärztliches Attest)
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • sittliche Zuverlässigkeit (Nachweis durch ein polizeiliches Führungszeugnis)

Wie hoch sind die Kosten für die Heilpraktikerprüfung?

Die prüfende Behörde erhebt in Zusammenhang mit der Heilpraktikerprüfung auch Gebühren, die die Kosten der Heilpraktiker-Ausbildung noch zusätzlich in die Höhe treiben. Je nach Bundesland und Gesundheitsamt kann es hier allerdings gewisse Unterschiede geben, weshalb es ratsam ist, sich direkt bei der zuständigen Stelle zu informieren. Üblicherweise muss man hier mit Kosten von rund 300 Euro bis 600 Euro für die Heilpraktikerprüfung rechnen.

Wie geht es nach der Heilpraktikerprüfung weiter?

Hat man die schriftliche und mündliche Prüfung bestanden, erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. Die ausgestellte Bescheinigung belegt die erfolgreich bestandene Heilpraktikerprüfung und sorgt dafür, dass man sich fortan Heilpraktiker/in nennen darf.

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