Existenzgründung als Tierheilpraktiker/in

Tierheilpraktiker/innen gehen keinem geschützten Beruf nach und absolvieren auch keine allgemein anerkannte Berufsausbildung. Stattdessen nehmen sie beispielsweise einen Fernlehrgang in Angriff und eignen sich im Zuge dessen Kenntnisse und Kompetenzen an, um Tiere behandeln zu können. Eine Festanstellung als Tierheilpraktiker/in werden Absolventen aber trotz bester Ausbildung kaum finden, denn die meisten Tierheilpraktiker/innen sind mit einer eigenen Praxis selbständig tätig. In nur wenigen Praxen sind mehrere Tierheilpraktiker/innen tätig, weshalb man sich auf eine berufliche Selbständigkeit und ein Dasein als Einzelkämpfer gefasst machen muss.

Für Menschen, die beispielsweise im Rahmen eines Fernstudiums zum Tierheilpraktiker die Weichen für ihre berufliche Zukunft stellen möchten, kommen kaum um das Thema Existenzgründung herum und sollten sich früh Gedanken darüber machen, wie sie dies anstellen.

Eine Existenzgründung ist stets ein großer Schritt, den man auf keinen Fall überstürzen darf. Mitunter soll die Qualifizierung als Tierheilpraktiker/in ohnehin nur dem Privatvergnügen dienen und bestenfalls den eigenen Haustieren zugutekommen. Dann ist eine Existenzgründung natürlich kein Thema. Ansonsten führt jedoch kein Weg an einer Selbständigkeit vorbei.

Wie können sich Tierheilpraktiker/innen auf die Existenzgründung vorbereiten?

Im Rahmen der Ausbildung zum Tierheilpraktiker erwirbt man vor allem fachliche Kompetenz und widmet sich den Grundlagen der Tiermedizin sowie verschiedenen Therapieverfahren. Wer aber eine eigene Tierheilpraxis eröffnen möchte, muss auch ökonomische Aspekte beachten.

Daher ist es wichtig, ebenfalls in Sachen Wirtschaft und Finanzen eine gewisse Kompetenz zu haben. Ohne diese ist das Projekt zum Scheitern verurteilt, schließlich muss sich die Praxis wirtschaftlich tragen und sollte zudem den Lebensunterhalt des Inhabers sichern. Viele Anbieter von Tierheilpraktiker-Ausbildungen machen ihre Schüler/innen darauf aufmerksam und integrieren die Betriebswirtschaftslehre, das Rechnungswesen und andere Disziplinen in den Lehrplan.

Darüber hinaus ist die Teilnahme an klassischen Existenzgründerseminaren auch für (angehende) Tierheilpraktiker/innen sehr empfehlenswert. Dadurch erhalten sie eine fundierte Einführung in die wirtschaftlichen Belange der Selbständigkeit.

Welche Unterstützungen können Tierheilpraktiker im Zuge einer Existenzgründung erhalten?

Die Eröffnung einer eigenen Tierheilpraxis ist mit zahlreichen Hürden verbunden und erfordert vor allem eine solide Finanzierung. Zunächst sollte man das Ganze nur nebenbei angehen und seinen Hauptberuf beibehalten. Dadurch erwirtschaftet man ein festes Gehalt, während man sich als Tierheilpraktiker/in ein zweites Standbein aufbaut. Dadurch mindert sich der finanzielle Druck enorm, während man Zeit gewinnt, um die Praxis ans Laufen zu bekommen.

Kredite für Existenzgründer sind eine weitere Option, um sich die Gründung einer eigenen Tierheilpraxis zu erleichtern. Tierheilpraktiker, denen das nötige Kleingeld fehlt, können so günstige Kredite erhalten und sich ihren Traum verwirklichen. Außerdem ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, eine Praxis zu übernehmen, eine Praxisgemeinschaft zu bilden oder zumindest eine gebrauchte Einrichtung zu kaufen.

So wird der Start deutlich leichter, weil die Kosten geringer ausfallen. Dies gilt zudem auch insbesondere dann, wenn im eigenen Haus geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. So kann man sich eine teure Miete sparen und hat es leichter, als Tierheilpraktiker/in zu starten.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4.6/512 ratings