Tierheilpraktiker-Ausbildung und IHK

Menschen, die mit einer Ausbildung zum/zur Tierheilpraktiker/in liebäugeln, wollen so ihre Tierliebe zum Beruf machen und folgen somit ihrem Herzen, um ihre Berufung auszuleben. Dass Tierheilpraktiker/in weder ein anerkannter Ausbildungsberuf noch eine geschützte Berufsbezeichnung ist, sorgt immer wieder für Verunsicherungen. Tierheilpraktikeranwärter/innen möchten sich mithilfe der Qualifizierung Perspektiven für eine spannende berufliche Zukunft sichern und legen daher viel Wert auf Zertifikate und anerkannte Abschlüsse. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Rede von der IHK, die in der beruflichen Bildung eine wichtige Institution in Deutschland ist.

Die Tierheilpraktiker-Ausbildung erweist sich immer wieder als große Herausforderung und soll schlussendlich dazu beitragen, dass aus der Tierliebe ein echter Job wird. So kann man Beruf und Berufung miteinander vereinbaren und als Tierheilpraktiker/in sein berufliches Glück finden, was sich unweigerlich auch positiv auf das Privatleben auswirkt. Wer sich den Traum verwirklicht, kann ein erfüllteres Leben führen und durch seine Arbeit Tieren zu mehr Wohlbefinden verhelfen, während die Tierhalter/innen in dem Tierheilpraktiker einen verständnisvollen und kompetenten Ansprechpartner finden.

Dass viele Aspekte für eine Tierheilpraktiker-Ausbildung sprechen, steht somit außer Frage. Auf eine von der Industrie- und Handelskammer anerkannte Berufsausbildung dürfen Interessierte allerdings nicht hoffen. Im Folgenden erfahren sie mehr über die Anerkennung und können sich so mithilfe von Fernstudium-Tierheilpraktiker.de ein eigenes Bild machen.

 

Die Anerkennung der Tierheilpraktiker-Ausbildung

Insbesondere im Falle des Tierheilpraktiker-Fernstudiums kann sich die Anerkennung der Qualifikation als heikel erweisen. Dies liegt vor allem daran, dass das Konzept des Fernlernens nach wie vor kritisch beäugt und vielfach nicht ernst genommen wird. Zudem ist zu beachten, dass zwar vielfach von einem Fernstudium die Rede ist, Tierheilpraktikeranwärter/innen aber keine Chance auf einen akademischen Grad haben. Es handelt sich vielmehr um einen Fernkurs. Die Bezeichnung kann somit als irreführend aufgefasst werden und vermittelt einen vollkommen falschen Eindruck.

Das die Ausbildung zum Tierheilpraktiker zu keinem offiziellen Berufsabschluss führt, empfinden Interessierte die Anerkennung als heikel. Grundsätzlich kommt es aber auch gar nicht darauf an, inwiefern das abschließende Zertifikat anerkannt wird oder nicht. Entscheidender sind die Kenntnisse und Kompetenzen, die frisch gebackene Tierheilpraktiker/innen nach der Ausbildung vorweisen können.

Es ist daher wichtig, sich nach Erfahrungen umzuhören und mit viel Engagement dabei zu sein. Entsprechender Lerneifer sorgt dafür, dass man sich intensiv mit den Inhalten beschäftigt und zu einem versierten Tierheilpraktiker wird, der seinen Beruf mit Leib und Seele ausübt.

Nichtsdestotrotz spielen Ansehen und Anerkennung bei der Auswahl der richtigen Tierheilpraktiker-Ausbildung eine nicht zu verachtende Rolle. Interessierte können zwar auf keine Berufsausbildung mit IHK-Abschluss setzen, sollten aber den folgenden Kriterien Beachtung schenken:

  • ZFU-Zulassung
  • AZAV-Zertifizierung
  • Anerkennung innerhalb einschlägiger Verbände
  • Erfahrungen anderer Tierheilpraktikeranwärter/innen

Vor allem in Zusammenhang mit einem Tierheilpraktiker-Fernstudium kann man sich anhand der genannten Kriterien einen besseren Eindruck verschaffen und so leichter die richtige Wahl treffen.

 

IHK-Zertifikate für Tierheilpraktiker/innen

Es ist zwar zutreffend, dass es keine IHK-Ausbildung zum/zur Tierheilpraktiker/in gibt. Die Industrie- und Handelskammer mischt hier aber dennoch mit und hält spezielle Zertifikate für Tierheilpraktiker/innen bereit. Diese dienen nicht der grundlegenden Ausbildung, sondern erweitern die Qualifikation vielmehr. Dementsprechend sind solche IHK-Zertifikate zumeist über Tierheilpraktikerschulen im Rahmen der Tierheilpraktiker-Ausbildung belegbar.

In anderen Fällen handelt es sich eher um eine Weiterbildung für Tierheilpraktiker/innen.

Das IHK-Zertifikat „Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Tierheilpraktiker“ kommt als Zertifikatslehrgang daher und vermittelt Kenntnisse, die für eine Existenzgründung als Tierheilpraktiker/in essenziell sind. Wer also nicht nur nach einer fundierten Ausbildung sucht, sondern den Grundstein für eine spätere Selbständigkeit mit eigener Praxis legen möchte, trifft mit dem IHK-Zertifikat für Tierheilpraktiker/innen die perfekte Wahl.

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